Die Unterschrift unter einer Erklärung (Genehmigungserklärung, Löschungsantrag, Registeranmeldung o.ä.) soll beglaubigt werden. Verwenden Sie stattdessen die Terminsart "Beurkundung", wenn ein in unserer Kanzlei vorbereiteter Entwurf (Kaufvertrag, Überlassungsvertrag, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vorsorgevollmacht, Testament, Grundschuldbestellung o.ä.) beurkundet werden soll.